In Vertretung der verhinderten Vorsitzenden des TV Ewersbach und TV Eibelshausen sollten deren Vorgänger Hans Joachim Ochmann und Wolfgang Reh den Bus von der Spedition in Empfang nehmen. Leider musste Wolfgang, der den Bus bereits mit einer subventionierten Tankkarte der Firma Roth-Energie ausgestattet hat, berufsbedingt absagen.
Ein offizieller Pressetermin mit Vertretern der VR Bank und hoffentlich vielen Jungen und Mädchen der beiden Vereine wird bei geeigneten Corona Zahlen noch abgestimmt und bekannt gegeben.
Die Auslieferung fand bei strahlender Morgensonne. Aber nicht nur die Sonne, auch der Bus strahlte in seiner neuen Heimat viel schöner als zuvor auf dem VR Bank Lahn-Dill Prospekt.
Mittlerweile ist der Bus zugelassen, versichert, vollgetankt und sicher geparkt in seiner verschlossenen Garage. Dort wartet er auf die ersten km des Einfahrens und dass er bald seinem Zweck – insbesondere Kinder und Jugendliche zu befördern – zugeführt wird.
Der Vereinsbus bedeutet nicht nur eine großartige Unterstützung und Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit der beiden Vereine durch die VR Bank Lahn-Dill, sondern birgt auch wie jedes andere Verkehrsmittel Sicherheits- und Rechtsrisiken für den Verein. Während bei ehrenamtlichen Fahrten in Privatfahrzeugen die Verantwortlichkeit klar geregelt und Standardversicherungen die Risiken minimieren, ist die Situation bei dem Einsatz eines Vereinsbusses etwas anders.
Jetzt haftet der Vorstand als Vertreter des Vereins ohne persönlich Fahrer oder Versicherungsnehmer zu sein. Er muss Regelungen treffen, die seiner Verantwortung gegenüber den Mitgliedern, insbesondere den ehrenamtlichen Fahrern sowie den Mitfahrern und natürlich gegenüber sich selbst entsprechen.
Deshalb haben die Vorstände in einem ersten Entwurfsvorschlag – der so lange gilt, bis die Geburtsfehler/Lücken behoben/verbessert sind – folgende Regelungen dokumentiert, die bei dem Einsatz eines Busses im Verein nötig sind.
- Vergaberichtlinien für den Vereinsbus (1 S.): Grundsätzliche Regelung zu Ziel und Zweck, Reservierung und den organisatorischen Voraussetzungen
- Nutzungsbedingungen für den Vereinsbus (2 S.): Regelung von Kostenfragen, der Überlassung, der Verantwortlichkeit des Fahrers. Pflichten und Verhalten des Fahrers und der Mitfahrer. Form der Rückgabe und Folgen von Pflichtverletzungen.
- Einweisungsprotokoll für den Vereinsbus (1 S.): Alles was der Fahrer braucht bzw. wissen sollte und beachten muss.
- Kurze Betriebsanleitung mit Sicherheitsvorschriften (8 S.): Wichtige und hilfreiche Sicherheitshinweise, Fahrzeugübersichten und Fahrerinformationen aus der Betriebsanleitung des Herstellers.
- Übergabeprotokoll für den Vereinsbus (1 S.): Dokumentation wichtiger, übergreifender Punkte bei Überlassung und Rückgabe des Busses.
- Merkblatt für Unfälle mit dem Vereinsbus (1 S.): Telefonnummer und Hinweise für einen hoffentlich nie stattfindenden folgenreichen Unfall.
Diese Regelungen können im Downloadbereich von App bzw. Homepage eingesehen werden. Sie dienen als Vorinformation potentieller Fahrer und Mitfahrer. Sie sind an einigen Stellen zu ergänzen und sicherlich zu verbessern, wenn genug praktische Erfahrungen vorliegen. Über diesbezügliche Vorschläge freuen sich die Vorstände.
Der Bus steht somit für eine den Corona-Vorschriften entsprechende Nutzung zur Verfügung.
Liebe Grüße, haltet Euch fit und bleibt gesund
Die Vorstände